Unternehmen verändern sich. Strukturen auch.

Strukturmaßnahmen

Neue Anforderungen können eine Neuordnung bestehender gesellschaftsrechtlicher Strukturen erfordern. Entscheidend ist eine Gestaltung, die das angestrebte Ergebnis rechtlich präzise und wirtschaftlich sinnvoll umsetzt.

Am Anfang einer Strukturmaßnahme steht das Ziel, nicht das rechtliche Instrument.

Ausgangspunkt ist die Frage, welche Struktur für das Unternehmen und seine Gesellschafter erreicht werden soll. Erst daraus ergibt sich, welche gesellschaftsrechtliche Gestaltung geeignet ist und wie sie im Einzelnen umgesetzt werden muss.

Strukturmaßnahmen berühren regelmäßig unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ihre Umsetzung verlangt deshalb eine Gestaltung, bei der die einzelnen Schritte aufeinander abgestimmt sind und die neue Struktur gesellschaftsrechtlich präzise verwirklicht wird.

Wer Unternehmensstrukturen verändert, schafft die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung.

Anlass für eine Neuordnung können Veränderungen im Gesellschafterkreis, die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder eine veränderte strategische Ausrichtung sein. Ebenso können Unternehmensbereiche neu geordnet, Beteiligungsstrukturen angepasst oder Verantwortlichkeiten anders verteilt werden.

Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung richtet sich deshalb nicht allein nach dem unmittelbaren Anlass. Entscheidend ist, welche Strukturen für die künftige Entwicklung des Unternehmens geschaffen werden sollen.

Aus dem unternehmerischen Ziel muss eine rechtlich umsetzbare Struktur werden.

Für die gesellschaftsrechtliche Neuordnung stehen unterschiedliche Gestaltungsinstrumente zur Verfügung. Sie reichen von der Anpassung bestehender Strukturen und Beteiligungsverhältnisse bis zu Umwandlungen, durch die Unternehmen oder Unternehmensteile zusammengeführt, getrennt oder in eine neue rechtliche Struktur überführt werden können.

Entscheidend ist das Zusammenspiel der einzelnen Schritte. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, erforderliche Beschlüsse, Verträge und Registervollzug müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die vorgesehene Struktur rechtlich präzise verwirklicht wird.

Steuerliche Anforderungen sind dabei frühzeitig einzubeziehen. Soweit erforderlich, erfolgt die gesellschaftsrechtliche Umsetzung in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern und weiteren Beteiligten.

Unternehmensstrukturen gestalten

Komplexe gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen gehören seit vielen Jahren zur anwaltlichen Tätigkeit von David Fabry. Seine Erfahrung reicht von der konzeptionellen Gestaltung bis zur Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Neuordnungen.

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