Die Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten und Strukturmaßnahmen reicht regelmäßig über die unmittelbare Konfliktlösung oder Umsetzung einer neuen Struktur hinaus. Aus den getroffenen Entscheidungen ergeben sich häufig gesellschaftsrechtliche Fragen, die auch für die weitere Führung und Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind.
Ergänzende Beratung setzt dort an, wo geschaffene Strukturen fortentwickelt, Entscheidungsprozesse gestaltet oder besondere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen geklärt werden müssen.
Gesellschaftsrechtliche Strukturen müssen im Unternehmensalltag fortgeführt und bei Veränderungen angepasst werden. Die laufende Begleitung umfasst deshalb die rechtliche Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen, Beschlussfassungen und der Pflege der maßgeblichen Dokumentation. Sie knüpft an bestehende Strukturen an und unterstützt dabei, diese auch im laufenden Unternehmensalltag verlässlich fortzuführen.
Interne Untersuchungen können für Organmitglieder und Führungskräfte erhebliche persönliche und rechtliche Auswirkungen haben. Die Interessen des Unternehmens und die eigene Position müssen dabei nicht in jeder Phase übereinstimmen. Eine eigenständige anwaltliche Begleitung dient dazu, die eigene Position frühzeitig einzuordnen und die Wahrnehmung der eigenen Rechte im Verlauf der Untersuchung sicherzustellen.
Langjährige Erfahrung aus umfangreichen Internal Investigations, einschließlich der Leitung von Document-Review-Teams und der Einordnung potenziell relevanter Erkenntnisse in den zugrunde liegenden Sachverhalt, vermittelt ein praktisches Verständnis dafür, wie Untersuchungsteams arbeiten und wie sich der Informationsstand im Verlauf einer Untersuchung entwickelt. Diese Perspektive hilft dabei, das Vorgehen des Untersuchungsteams frühzeitig einzuschätzen und die eigene Position entsprechend auszurichten.
Unternehmen brauchen klare Regeln dafür, wer entscheidet, wer eingebunden wird und wie Verantwortung verteilt ist. Corporate Governance schafft hierfür verlässliche Strukturen und sorgt dafür, dass Geschäftsführung und Gesellschafter auch bei veränderten Anforderungen handlungsfähig bleiben.
Dabei kann es etwa darum gehen, Zuständigkeiten und Zustimmungsvorbehalte neu zu ordnen, Entscheidungsprozesse anzupassen oder gesellschaftsvertragliche und organisatorische Regelungen aufeinander abzustimmen.
Bewertungsfragen stellen sich im Gesellschaftsrecht häufig dann, wenn Beteiligungen neu geordnet, übertragen oder beendet werden. Sie können für Abfindungen und Ausgleichszahlungen ebenso maßgeblich sein wie für die Beurteilung unterschiedlicher Gestaltungsoptionen.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit Unternehmensbewertungen bildet dabei einen besonderen Erfahrungsschwerpunkt. Dazu gehört auch die Befassung mit Bewertungsfragen in Spruchverfahren, in denen Unternehmenswerte und die ihnen zugrunde liegenden Bewertungsannahmen regelmäßig im Mittelpunkt stehen.